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Waldwirtschaft:  
 

In der Schweiz gibt es keinen unberührten Urwald mehr. Bereits im Mittelalter wurden die Wälder intensiv genutzt. Sie lieferten Brennholz und Holzkohle (Energie), Holz zum Bauen, für Werkzeuge, Geräte und Möbel, frische Zweige, Eicheln und Bucheckern, Wurzeln, Schnecken und Würmer als Futter für das Vieh (Waldweide, Schweinemast), Laub für Matrazen und als Einstreu in Ställen, Harzspäne für die Beleuchtung, Harz und Pech zum Abdichten von Dächer, Schiffen und Fässern, Eichen- und Fichtenrinde zum Gerben von Leder, Bast für Schnüre und Schuhe, Weidenzweige für Körbe, Pottasche für die Herstellung von Seife und Glas, Beeren, Obst, Nüsse, Pilze, Kräuter, Wildbret, Honig, ...

Diese intensive, ganzheitliche Nutzung führte zu verschiedenen, typischen Waldformen:

  • Der Niederwald dient v.a. der Gewinnung von Brennholz und Stangen für Zäune etc. In Rhythmus von zwanzig bis vierzig Jahren wird alles Holz vollständig geschlagen. Aus den Wurzelstöcken wachsen durch Stockausschlag wieder junge Bäume (nur Laubbäume sind dazu fähig).
  • Als Mittelwald bezeichnet man einen Niederwald in dem einzelne Bäume stehengelassen werden. Diese werden erst als ausgewachsene sogenannte Überhälter gefällt und als starkes Bauholz verwendet.
  • Als Schneitelwald bezeichnet man einen Wald mit Kopfholznutzung, Astholznutzung und Laubnutzung zur Gewinnung von Laub und jungen Trieben als Viehfutter. Esche sind dafür besonders geeignet.
  • Der Hutewald dient als Viehweide (Waldweide). Er ist meist parkartig locker und licht und besteht vorwiegend aus breitkronigen Eichen, Buchen, Ahornen. Der Boden ist grasbedeckt. Damit gleichen Hutewälder ihrem Erscheinungsbild den Obstgärten.

Mit dem Anwachsen der Bevölkerung stieg auch der Bedarf an Bau- und Brennholz und immer grössere Waldflächen wurden in die Nutzung einbezogen.

 
  Die Sägerei bei der Trichtenhauser Mühle
(Foto: T. Ammann)

Im 18. Jahrhundert herrschte in den grossen Stadten vor allem in Deutschland und Frankreich ein akuter Holzmangel. Als Reaktion darauf entstand die Forstwissenschaft. Von Beginn weg betrachteten die Wissenschaftler aus der Stadt die traditionelle ganzheitliche Waldnutzung durch die ländliche Bevölkerung als Problem. Sie erhoben die Holzproduktion zur Hauptnutzung der Wälder, während dem die traditionelle Nutzung der Landbevölkerung zur Nebennutzung degradiert wurde. Das damals erstmals erhobene Prinzip der Nachhaltigkeit bezog sich vorerst auch nur auf die Holzgewinnung. Die bevorzugte Waldform war deshalb der Hochwald, in dem die Bäume möglicht ungestört zu starkem Nutzholz heranwachsen können.

  • Der Hochwald dient vorwiegend der Gewinnung von Bauholz. Im voll entwickelten Hochwald stehen ausgewachsene Bäume Seite an Seite. Die Verjüngung erfolgt aus Samen oder Setzlingen.

Auch im Stadtstaat Zürich versuchte die Obrigkeit die forstlichen Verhältnisse in den Griff zu bekommen und zu verbessern. Die Durchsetzung von Geboten und Verboten war aber häufig nicht möglich. Am Anfang des 19. Jahrhunderts waren die Wälder im Kanton Zürich, wie auch in der übrigen Schweiz in einem stark strapazierten oder gar desolaten Zustand. 1826 waren höchstens 20 % aller Waldbestände im Kanton Zürich älter als 50 Jahre.

 
Im Dezember 1999 wütete der Sturm "Lothar" im Wehrenbachtobel. An vielen Stellen entstand ein Lichter Wald mit einer dichten, artenreichen Kraut- und Strauchschicht.
(Foto: M. Fischbacher)
 

Nach dem Untergang der Helvetischen Republik wurde in Zürich nach und nach ein leistungsfähiger kantonaler Forstdienst aufgebaut und 1837 trat das erste kantonale Forstgesetz in Kraft.

Immer mehr Mittelwälder wurden in geschlossene Hochwälder überführt und die Fichte (Rottanne) wurde für lange Zeit zum "Lieblingskind der Waldfreunde".

Für die Artenvielfalt im Lebensraum Wald war diese Entwicklung nicht unbedingt förderlich, denn durch das geschlossene Kronendach eines Hochwaldes dringt nur wenig Licht bis auf den Waldboden. Eine artenreiche Kraut- und Strauchschicht kann sich aber nur in sonnigen "Lichten Wäldern" entwickeln.

Das erste eidgenössische Waldgesetz von 1876 anerkannte zwar die Schutzfunktion des Waldes gegen Überschwemmungen und Erdrutsche, durch ein Rodungsverbot und durch das Gebot der nachhaltigen Nutzung, doch erst die Revision des Gesetzes von 1991 berücksichtigte auch die Bedeutung der Wälder für den Natur- und Heimatschutz. Die Bestockungspflicht wurde aufgehoben und ein Verzicht auf die Pflege und Nutzung aus ökologischen und landschaftlichen Gründen ist seither ausdrücklich erlaubt.

Im Wehrenbachtobel beschränkt sich die Waldpflege auf das Minimum, das für die Sicherheit der Besucher nötig ist.

 

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